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1. Ankunft und äußeres Erscheinungsbild
Die Kinder sollen mindestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn eintreffen.
Der Unterricht beginnt pünktlich gemäß dem offiziellen Stundenplan.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind für das äußere Erscheinungsbild und die Vorbereitung des Kindes verantwortlich (z. B. saubere Hände, ordentliche Kleidung, Wechselkleidung).
Die Lehrkraft kann dem Kind die Teilnahme verweigern, wenn es Anzeichen einer Erkrankung zeigt oder ungepflegt erscheint.
In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung der Kursgebühr
2. Verhalten im Unterricht
Das Kind ist verpflichtet, den Anweisungen der Lehrkraft zu folgen und andere Kinder respektvoll zu behandeln.
Störungen des Unterrichts sind zu vermeiden.
Bei unangemessenem Verhalten kann das Kind für die laufende Stunde ausgeschlossen werden – ohne Erstattung.
Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Fehlverhalten kann das Kind vom Kurs ausgeschlossen werden
3. Gruppeneinteilung
Die Gruppenzusammensetzung erfolgt ausschließlich durch die Lehrkraft, basierend auf Alter, Kenntnisstand und weiteren pädagogischen Faktoren.
Ziel ist es, eine komfortable und förderliche Lernumgebung für jedes Kind zu schaffen.
Wünsche der Eltern können berücksichtigt werden, begründen jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Gruppeneinteilung
4. Kommunikation mit den Eltern
Alle Mitteilungen erfolgen über die von den Eltern angegebenen Kontakte-Telegramm, WhatsApp oder E-Mail
Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten aktuell zu halten und regelmäßig Mitteilungen zu prüfen
Die Lehrkraft informiert die Eltern bei Bedarf über den Fortschritt und das Verhalten des Kindes
Bei Bedarf können Gespräche individuell vereinbart werden
5. Persönliche Gegenstände
Kinder sollen keine Wertgegenstände, Spielzeuge oder elektronischen Geräte mitbringen
Die Schule übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände
6. Gesundheit und Hygiene
Kinder mit Fieber, Husten, Erbrechen, Durchfall oder anderen Krankheitssymptomen dürfen nicht am Unterricht teilnehmen
Die Eltern sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Kind gesund und belastbar ist
Zeigt das Kind während des Unterrichts Krankheitssymptome, kann es nach Hause geschickt werden. Die Eltern werden in diesem Fall informiert